Betreibergesellschaft

Die GVB Golfpark Velbert GmbH & Co. KG ist als Betreibergesellschaft der Golfsportanlage im Jahr 1991 in Velbert gegründet worden. Hierüber werden alle Investitionen getätigt und Nebenerwerbe betrieben. Die GVB Golfpark Velbert GmbH & Co. KG hat über langfristige Pachtverträge mit den Eigentümern das Gelände für den Golfplatz gesichert. Ein Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Velbert und der GVB gab uns die Möglichkeit, auf einem Sonderbaugebiet das Clubhaus, die Trainingsanlagen und Wohnungen zu bauen. Die Betreibergesellschaft verpachtet den Golfplatz über einen Nutzungsvertrag an den Golfclub Velbert-Gut 

Kuhlendahl e.V.. Eine kleine Gruppe von engagierten Gründungskommanditisten hatte Anfang der 90er Jahre die finanziellen Vorleistungen für die Planungs- und Genehmigungsphase erbracht. Bei der Festsetzung der KG-Anteil-Preise wurden die beiden Faktoren „Erstellung der Anlage“ und „Ergänzungsarbeiten und Fertigstellungspflege“ berücksichtigt. Das gesamte Golfplatz-Projekt wurde auf dem Verkauf von 600 KG-Anteilen gerechnet und kalkuliert. Auf dieser Basis wurde und wird die Anlage aus eigenen Mitteln finanziert. Mehr als 540 veräußerte Kommanditanteile stellten eine wirtschaftlich sichere und solide Basis dar.

Aufgrund der wirtschaftlich gesunden Situation der Betreibergesellschaft verzichtet sie darauf, selbst KG-Anteile zu veräußern. Sie tritt jedoch als Mittler der vakanten und frei handelbaren KG Anteile auf, die von ausgeschiedenen Anteilseignern angeboten werden. Die erworbenen Kommanditanteile sind frei veräußerbar, verschenk- oder vererbbar. Kommanditisten können natürliche und juristische Personen sein. Ein erworbener KG-Anteil ist gleichzeitig die Basis für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. Der Erwerb eines KG-Anteils muss nicht direkt mit der Mitgliedschaft im Golfclub verbunden werden. Ein späterer Beitritt in den Club zu den dann gültigen Club-Konditionen ist natürlich möglich. In der Betreibergesellschaft befinden sich ausschließlich Kommanditisten, die im Regelfall auch Mitglieder im Golfclub sind oder werden. Die GVB soll das Golfplatz-Projekt  als Betreiber auf